
Fördermöglichkeiten
Von kleineren Anschaffungen bis zu größeren Projekten – Fördergelder sind wichtig für die Umsetzung von guten Ideen, für Öffentlichkeitsarbeit und die Gewinnung neuer Mitglieder.
Von kleineren Anschaffungen bis zu größeren Projekten – Fördergelder sind wichtig für die Umsetzung von guten Ideen, für Öffentlichkeitsarbeit und die Gewinnung neuer Mitglieder.
Die Bürgerstiftung im Kreis Plön ist eine Stiftung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements im Kreis Plön. Dabei fördern wir Kinder- und Jugendarbeit aber auch den Bereich Kultur und Heimatpflege. Wir unterstützen den Breitensport und die Förderung der Toleranz anderen gegenüber.
Unser Augenmerk liegt auf Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein. Wir beleben und stärken Initiativen, die das Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Plön fördern.
Antragsfrist: Anfang September eines jeden Jahres
Im Kreis Plön wird das Angebot institutioneller Kultureinrichtungen in vielfältiger Weise durch ehrenamtliche Kulturarbeit ergänzt. Zahlreiche Vereine und Privatpersonen widmen ihre Tätigkeit anspruchsvollen Kulturveranstaltungen wie Kunstaustellungen, Konzerten und Theateraufführungen. Auch auf heimatkundlichem und musealem Gebiet dominiert das Ehrenamt.
Der Kreis Plön unterstützt die ehrenamtliche Kulturarbeit nicht nur durch seine hauptamtlich geführten kulturellen Einrichtungen, sondern er gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse. So werden Kunstausstellungen und Maßnahmen der allg. Kultur- und Heimatpflege mit kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung auf entsprechenden Antrag hin vom Kreis Plön finanziell gefördert. Außerdem sind Zuschüsse für Transport- und Ausstellungskosten möglich. Auch der jährlich vom Kreis Plön ausgelobte und finanziell dotierte Kulturpreis dient der Förderung ehrenamtlicher Kulturarbeit in unserer Region.
Zusätzlich zu diesen Fördermitteln können auch investive Maßnahmen ehrenamtlicher Kulturträger seitens des Kreises finanziell gefördert werden.
Antragsfrist: 01.07. eines jeden Jahres
Die in 2011 gegründete Bürgerstiftung Preetz unterstützt bürgerschaftliches Engagement und Projekte zur Förderung des Gemeinwohls in der Stadt sowie bedürftige Personen und schuldlos in Not geratene Preetzerinnen und Preetzer.
Im Frühjahr tagt der Stiftungsrat der Bürgerstiftung, um über eine Ausschüttung der jährlichen Stiftungserträge zu beraten. Diese sollen eingetragenen Vereinen und Verbänden für gemeinnützige und mildtätige Projekte z.B. in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Sport oder Naturschutz zugutekommen, aber auch Einzelpersonen. Im Jahrb 2022 konnte die stolze Summe von 10.800 € ausgeschüttet werden.
Frist: 31. März 2023
Der Stiftungsrat freut sich über zahlreiche Vorschläge und Bewerbungen, die bei der Bürgerstiftung Preetz, Bürgermeister der Stadt Preetz, Bahnhofstraße 24, 24211 Preetz, schriftlich oder per E-Mail einzureichen sind. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie online oder im Büro des Bürgermeisters.
Richtlinie zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich
Für Einzelmaßnahmen zur Förderung des Engagements von Vereinen und Kommunen besteht die Möglichkeit einer Projektförderung. Vereine und Kommunen können direkt Kontakt aufnehmen mit Frau Birgit Wollesen: 0431/988 5500 oder birgit.wollesen@sozmi.landsh.de. Frau Wollesen berät und versendet dann die passenden Antragsunterlagen.
Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in folgenden Bereichen:
Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.
Anträge stellen dürfen uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.
Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Die Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen. Personalkosten werden nicht gefördert.
Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen - dazu gehört der Kreis Plön.
Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.