Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Hier finden sie eine Auswahl an Förderprogrammen sowie Preise und Auszeichnungen für ehrenamtliches Engagement.

Lokale Fördermöglichkeiten

Lokale Fördermöglichkeiten


  • Bürgerstiftung im Kreis Plön

    Die Bürgerstiftung im Kreis Plön ist eine Stiftung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements im Kreis Plön. Dabei fördern wir Kinder- und Jugendarbeit aber auch den Bereich Kultur und Heimatpflege. Wir unterstützen den Breitensport und die Förderung der Toleranz anderen gegenüber.

    Unser Augenmerk liegt auf Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein. Wir beleben und stärken Initiativen, die das Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Plön fördern.

    Antragsfrist: Anfang September eines jeden Jahres

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  • Kulturförderung im Kreis Plön

    Im Kreis Plön wird das Angebot institutioneller Kultureinrichtungen in vielfältiger Weise durch ehrenamtliche Kulturarbeit ergänzt. Zahlreiche Vereine und Privatpersonen widmen ihre Tätigkeit anspruchsvollen Kulturveranstaltungen wie Kunstaustellungen, Konzerten und Theateraufführungen. Auch auf heimatkundlichem und musealem Gebiet dominiert das Ehrenamt.

    Der Kreis Plön unterstützt die ehrenamtliche Kulturarbeit nicht nur durch seine hauptamtlich geführten kulturellen Einrichtungen, sondern er gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse. So werden Kunstausstellungen und Maßnahmen der allg. Kultur- und Heimatpflege mit kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung auf entsprechenden Antrag hin vom Kreis Plön finanziell gefördert. Außerdem sind Zuschüsse für Transport- und Ausstellungskosten möglich. Auch der jährlich vom Kreis Plön ausgelobte und finanziell dotierte Kulturpreis dient der Förderung ehrenamtlicher Kulturarbeit in unserer Region.

    Zusätzlich zu diesen Fördermitteln können auch investive Maßnahmen ehrenamtlicher Kulturträger seitens des Kreises finanziell gefördert werden.

    Antragsfrist: 01.07. eines jeden Jahres

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  • Verleihung der Ehrennadel des Kreises Plön

    Für den 25. Tag des Ehrenamtes freuen sich Kreispräsidentin und Landrat über Vorschläge bis zum 30.09.2025 / NEU! Junges Ehrenamt!

    Auch in diesem Jahr möchten Kreispräsidentin Hildegard Mersmann und Landrat Björn Demmin engagierten Menschen aus dem Kreisgebiet danken, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich einsetzen. Im Rahmen einer Feierstunde zum Internationalen Tag des Ehrenamtes um den 5. De-zember werden Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet, deren freiwilliges Engagement oft im Verborgenen bleibt und bislang nicht anderweitig öffentlich gewürdigt wurde. Die Veranstaltung findet in diesem Jahr am 2. Dezember 2025 in festlichem Ambiente im Prinzenhaus statt.

    Neu in diesem Jahr: Erstmalig wird auch besonders aktives junges Ehrenamt geehrt. Damit sollen junge Menschen ausgezeichnet werden, die sich trotz Schule, Ausbildung oder Studium mit über-durchschnittlichem Einsatz und hohem Verantwortungsbewusstsein in ihrer Freizeit engagieren, etwa in Vereinen, Jugendgruppen, sozialen Projekten oder im Umweltschutz. Die Altersgrenze liegt dabei bei 27 Jahren.

    Ein zentrales Auswahlkriterium ist ein bereits langjähriges, kontinuierliches Engagement, bei jungen Ehrenamtlichen wird der Zeitraum entsprechend angepasst. Inhaltlich sind keine Grenzen gesetzt: Ob in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheit, Rettungswesen, Feuerwehr, Integration, Politik, Nachbarschaftshilfe oder Umwelt, alle Formen des freiwilligen Einsatzes sind willkommen.

    Vorschläge können bis zum 30. September 2025 unter dem Stichwort „Tag des Ehrenamtes“ beim Kreis (Kreis Plön, Stabsstelle, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön oder per E-Mail an ehrenamt@kreis-ploen.de) eingereicht werden und müssen folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Nachname
    • Anschrift und Alter der vorgeschlagenen Person
    • Beginn und detaillierte Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit

    Nähere Auskünfte erteilt Christine Wulf unter der genannten Mailadresse oder telefonisch unter 04522/743-470.

  • 50% Rabatt auf Vereinssoftware

    Der Kreis Plön übernimmt für Vereine und ehrenamtliche Organisationen mit Sitz im Kreis Plön 50 % der monatlichen Gebühr für die Nutzung der Vereinssoftware Clubdesk bis Ende 2027. Mit ClubDesk können Vereine Mitgliederdaten und Buchhaltung verwalten. Alles ist zentral an einem Ort gespeichert, was Zeit, Geld und Aufwand spart.

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  • Bürgerstiftung der Stadt Preetz

    Die in 2011 gegründete Bürgerstiftung Preetz unterstützt bürgerschaftliches Engagement und Projekte zur Förderung des Gemeinwohls in der Stadt sowie bedürftige Personen und schuldlos in Not geratene Preetzerinnen und Preetzer.
    Im Frühjahr tagt der Stiftungsrat der Bürgerstiftung, um über eine Ausschüttung der jährlichen Stiftungserträge zu beraten. Diese sollen eingetragenen Vereinen und Verbänden für gemeinnützige und mildtätige Projekte z.B. in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Sport oder Naturschutz zugutekommen, aber auch Einzelpersonen. 

    Frist: 31. März 2026

    Der Stiftungsrat freut sich über zahlreiche Vorschläge und Bewerbungen, die bei der Bürgerstiftung Preetz, Bürgermeister der Stadt Preetz, Bahnhofstraße 24, 24211 Preetz, schriftlich oder per E-Mail einzureichen sind. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie hier online oder im Büro des Bürgermeisters.

  • Preis für bürgerliches Engagement der Stadt Preetz

    Die Stadt Preetz vergibt auch im kommenden Jahr wieder den Preis für bürgerliches Engagement als Anerkennungs- und Förderpreis. Die Auszeichnung für das Jahr 2025 steht unter dem Motto „Kulturelles Engagement“. Gewürdigt werden vorbildliche Aktivitäten, die das kulturelle Leben in Preetz bereichern – sei es durch persönlichen Einsatz bei kulturellen Veranstaltungen, die Einrichtung von Veranstaltungsorten oder die Mitwirkung in kulturellen Einrichtungen.

    Mit dem Preis für bürgerliches Engagement möchte die Stadt Preetz besondere und verdienstvolle Leistungen sichtbar machen und anerkennen. Die Auszeichnung richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Gruppen, die in Preetz aktiv sind oder deren Wirken einen Bezug zu unserer Stadt hat. Auch gemeinsame Aktionen können prämiert werden.

    Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag und wird im Rahmen des Stadtempfanges im Mai 2026 verliehen. Bei gleichwertigen Leistungen kann der Preis geteilt werden.

    Vorschläge und Bewerbungen für den Preis für bürgerliches Engagement 2025 können bis zum 31. März 2026 beim Bürgermeister der Stadt Preetz, Sachgebiet Zentrale Dienste, Jugend, Sport, Kultur, Bahnhofstr. 24, 24211 Preetz eingereicht werden. Eigenbewerbungen sind ausdrücklich möglich.

    Die Vorschläge und Bewerbungen sollten den Namen der Bewerberin/des Bewerbers, eine kurze Darstellung der vorbildlichen Aktivitäten, eine Übersicht der erbrachten Leistungen sowie eine aussagekräftige Begründung der Preiswürdigkeit enthalten.

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  • Ruta-Gedächtnispreis für soziales und mildtätiges Engagement

    Margarete-Luise-Christina-Ruta- und Marie-Helena-Ruta-Gedächtnispreises für soziales und mildtätiges Engagement

    Der mit 7.000 Euro ausgestattete Preis ehrt im Jahr 2026 besondere Leistungen zur Förderung sozialen und mildtätigen Engagements. Ausgezeichnet werden vorrangig aktuelle oder in jüngerer Vergangenheit erbrachte Leistungen. Bewerben bzw. vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Organisationen oder steuerbegünstigte Körperschaften. Ebenso kann der Preis als Anerkennung für ein Lebenswerk vergeben oder auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger verteilt werden.

    Frist: 31. März 2026

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Landesweite Fördermöglichkeiten

Landesweite Fördermöglichkeiten


  • Förderrichtlinie Auf- und Ausbau engagementfreundlicher Strukturen im kommunalen Raum

    Land SH - Gesamtstrategie Ehrenamt
    Geltungsdauer: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030

    Mit der neuen Richtlinie unterstützt das Land Schleswig-Holstein gezielt den Auf- und Ausbau engagementfreundlicher Strukturen im kommunalen Raum. Gefördert werden Projekte, die Ehrenamtliche vor Ort stärken, vernetzen und besser unterstützen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Die Fördermittel können ganz oder teilweise an Vereine, Verbände oder andere rechtsfähige Organisationen weitergeleitet werden.

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  • Richtlinie zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich

    Richtlinie zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich

    Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie nicht Mitglied in einem Landesverband der freien Wohlfahrtspflege sind, sowie Gemeinden, Kreise und Ämter. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben.

    Für Einzelmaßnahmen zur Förderung des Engagements von Vereinen und Kommunen besteht die Möglichkeit einer Projektförderung. Vereine und Kommunen können direkt Kontakt aufnehmen mit Frau Birgit Wollesen: 0431/988 5500 oder birgit.wollesen@sozmi.landsh.de. Frau Wollesen berät und versendet dann die passenden Antragsunterlagen.

     Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.

  • Ordenskampagne „DEN (N)ORDEN AM HERZEN“

    Das Ehrenamt in Schleswig-Holstein ist allgegenwärtig: Überall engagieren sich Frauen und Männer. Jung und Alt setzen sich für die gute Sache und ihre Freizeit für andere ein. Die Möglichkeiten des freiwilligen Engagements sind breit gefächert und in nahezu allen Lebensbereichen möglich. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat das eine sehr große Bedeutung. Die Landesregierung ist daher bestrebt, das ehrenamtliche Engagement noch stärker zu würdigen und hervorzuheben.

    Frauen engagieren sich in gleichem Maße wie Männer in ihrem Ehrenamt – doch für Ordensverleihungen werden oft nur Männer vorgeschlagen. Damit Ministerpräsident Daniel Günther bei Ehrungen künftig genauso viele Orden an Blazer wie an Sakkos anstecken kann, ist das Land zunächst auf die Vorschläge aus der Gesellschaft angewiesen.

    Daher möchte das Land alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ermutigen, Menschen aus dem eigenen Umfeld für eine Ehrung, besonders Frauen, vorzuschlagen.
    Jeder kann verdiente Personen vorschlagen

    Mithilfe der Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern soll ehrenamtliche Arbeit noch sichtbarer werden. Dabei müssen sie gut begründen, warum die- oder derjenige für eine Ehrung in Frage kommt. Das Ordensreferat der Staatskanzlei prüft in Zusammenarbeit mit den Landesministerien, wer die Kriterien für eine Auszeichnung erfüllt.

    Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundeskreis, im beruflichen oder ehrenamtlichen Umfeld Menschen kennen, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, sollten Sie eine Auszeichnung anregen.

    Der Ministerpräsident - Staatskanzlei
    Postfach 7122, 24171 Kiel
    E-Mail : ehrungen@stk.landsh.de
    Telefon : 0431 988 - 1915

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  • Bingo! - Die Umweltlotterie

    Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in folgenden Bereichen:

    • Natur- und Umweltschutz sowie Tierschutz
    • Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung
    • Entwicklungszusammenarbeit
    • Globales Lernen

    Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.

    Anträge stellen dürfen uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.

    Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.

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Bundesweite Fördermöglichkeiten


  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

    Mikroförderprogramm

    Es kann eine Projektförderung von bis zu 1.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

    Die Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen. Personalkosten werden nicht gefördert.

    Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen - dazu gehört der Kreis Plön.

    Frist: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.

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    Weitere Fördermöglichkeiten durch die DSEE

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  • Aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe (dvs*)

    Die Deutsche Vernetzungsstelle für ländliche Räume dvs* listet und verlinkt aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe für Vereine und Kommunen im ländlichen Raum.

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